Die BRAK hat an der öffentlichen Konsultation zur „Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliederstaaten“ teilgenommen und eine Stellungnahme veröffentlicht.
Recht
Die BRAK hat an der öffentlichen Konsultation zur „Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliederstaaten“ teilgenommen und eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die BRAK wird das beA-Gesamtsystem zum Starttermin zur Erstregistrierung und vollständigen Nutzung bereitstellen. Nach bisheriger Planung sollte zwei Wochen vor dem Starttermin, also ab dem 15.09.2016, die Nutzung des beA ausschließlich für die Erstregistrierung freigeschaltet werden. Eine solche Vorbereitungsphase ist infolge der aktuellen Entwicklungen nicht mehr notwendig.
Die BRAK berichtet, dass zum Stichtag 01.01.2016 im Vergleich zum Vorjahr insbesondere die Zahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen, der Partnerschaftsgesellschaften und der Fachanwälte zugenommen hat.
Es sei nicht zu beanstanden, dass die nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung begründe. Das entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 1 AL 61/14).
Das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes soll neu organisiert werden.
Die Bundesregierung plant, Teilzeitausbildungen auch für medizinisch-technische Ausbildungsberufe zu ermöglichen.
Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ beschlossen. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten.
Das Kabinett hat am 31.08.2016 den vom BMWi vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen.
Das VG Trier hat den Landkreis Trier-Saarburg verpflichtet, den Eigentümern eines früher als Schreinereiwerkstatt genutzten Gebäudes in Waldrach, das im Überschwemmungsbereich der Ruwer belegen ist, eine Baugenehmigung für den Umbau in ein Wohnhaus zu erteilen (Az. 5 K 2662/16).
Das VG Münster hat vorläufig festgestellt, dass die Verkaufsstellen an der Hammer Straße in Münster an den Adventssonntagen 4. Dezember 2016, 10. Dezember 2017, 9. Dezember 2018 und 8. Dezember 2019 nicht geöffnet sein dürfen (Az. 9 L 1186/16).
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