Die vom Chefarzt der „Villa Medica“ in Edenkoben praktizierte Behandlung von Menschen mit tiefgefrorenen Frischzellen darf vorläufig weiter angewendet werden, jedoch nur unter zusätzlichen strengen Auflagen. Der Chefarzt ist insbesondere zu einer wesentlich umfangreicheren Aufklärung seiner Patienten verpflichtet. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 B 10500/16).