Das OLG Köln hat die Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren zurückgewiesen, mit dem einer der damaligen Täter einen geplanten Spielfilm über das Gladbecker Geiseldrama als Verstoß gegen sein Persönlichkeitsrecht verbieten lassen wollte (Az. 15 W 42/16).