Das OVG Münster hat eine Regelung in der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen für unwirksam erklärt, die vorsah, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern, für die kraft Gesetzes kein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch erhoben werden darf, ein Elternbeitrag zu zahlen ist (Az. 12 A 1756/15 u. a.).