Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite

Das LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine 11-jährige Realschülerin keine Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) vom Jobcenter beanspruchen kann, da auch mit Nachhilfe die Versetzung in die nächste Klassenstufe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht werden kann und ein Wechsel auf die Werkrealschule angezeigt ist (Az. L 12 AS 1643/16 ER-B).

 

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