Die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Zug durch Beamte der Bundespolizei ist rechtswidrig gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat das OVG Rheinland-Pfalz nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Auswahl der betroffenen Personen nicht wegen ihrer Hautfarbe erfolgt ist (Az. 7 A 11108/14).