Verkaufsoffener Sonntag am 1. Mai in Suhl

Das OVG Thüringen hat einen Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgelehnt, mit dem sich die Gewerkschaft gegen die „Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der kreisfreien Stadt Suhl“ gewandt hatte, soweit darin am 1. Mai 2016 im Stadtgebiet Suhl eine Öffnung der Läden aus Anlass des sog. Suhler Frühlings mit Pflanzentagen und Automeile gestattet wird (Az. 3 EN 222/16).

 

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