Der EuGH entschied, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von Amts wegen die Einhaltung der Vorschriften des Unionsrechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu prüfen, auf Insolvenzverfahren Anwendung findet (Az. C-377/14).
Recht
Der EuGH entschied, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von Amts wegen die Einhaltung der Vorschriften des Unionsrechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu prüfen, auf Insolvenzverfahren Anwendung findet (Az. C-377/14).
Das BAG entschied, dass keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses vorliegt (Az. 8 AZR 402/14).
Das AG München entschied, dass eine Überbelegung der Wohnung den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt, auch wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind (Az. 415 C 3152/15).
Das SG Mainz entschied, dass eine OP-Schwester auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wenn sie aufgrund eines Dienstvertrages als „freie Mitarbeiterin“ für ein Krankenhaus tätig wird (Az. S 10 R 205/14).
Ist ein Gebäude erkennbar nach einem historischen Vorbild errichtet worden, so kann ein Besucher laut OLG Schleswig-Holstein weder damit rechnen, dass der Fußboden so gleichmäßig flach ist wie in einem modernen Gebäude, noch kann er erwarten, dass er vor Unebenheiten durch besondere Schilder gewarnt wird (Az. 11 U 97/15).
Laut ArbG Köln ist die befristete Kürzung von Betriebsrenten im Rahmen eines Sanierungskonzepts nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nicht mehr zulässig (Az. 20 Ca 891/16).
Der Rat der EU hat eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.
Das OVG Thüringen hat einen Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgelehnt, mit dem sich die Gewerkschaft gegen die „Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der kreisfreien Stadt Suhl“ gewandt hatte, soweit darin am 1. Mai 2016 im Stadtgebiet Suhl eine Öffnung der Läden aus Anlass des sog. Suhler Frühlings mit Pflanzentagen und Automeile gestattet wird (Az. 3 EN 222/16).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Überprüfungsantrag konkret begründet sein muss (Az. L 11 AS 1392/13).
Zur 12. Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern kommen die Verbraucherschutzminister in diesem Jahr vom 20. bis 22. April in Düsseldorf zusammen. Themen sind u. a.: Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der Schutz vor umstrittenen Geschäftspraktiken.
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