Die EU-Kommission präsentierte ihre Pläne, damit Wissenschaft, Unternehmen und der öffentliche Sektor mit Hilfe Cloud-gestützter Dienste und erstklassiger Infrastrukturen besser von der Big-Data-Revolution profitieren können.
Recht
Die EU-Kommission präsentierte ihre Pläne, damit Wissenschaft, Unternehmen und der öffentliche Sektor mit Hilfe Cloud-gestützter Dienste und erstklassiger Infrastrukturen besser von der Big-Data-Revolution profitieren können.
Die EU-Kommission hat Google seine Bedenken dargelegt, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich ausnutze, indem das Unternehmen Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege.
Wie die Bundesregierung mitteilt, klettern ab 1. Juli 2016 die Renten in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das VG Karlsruhe hat es abgelehnt, einem Hotelier und Gaststättenbetreiber aus Karlsruhe vorläufigen Rechtsschutz gegen eine von der Stadt Karlsruhe aus Gründen des Brandschutzes verfügte Nutzungsuntersagung zu gewähren (Az. 3 K 2926/15).
Wer sich verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts zweier syrischer Flüchtlinge vom Tag der Einreise bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck aufzukommen, haftet für die Kosten auch dann noch, wenn den Ausländern nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. So das VG Köln (Az. 5 K 79/16).
Laut VG Berlin ist die Anordnung des vollständigen Abrisses eines baurechtswidrig errichteten Neubaus rechtmäßig (Az. VG 13 K 255.15).
Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet. So entschied das SG Dortmund (Az. S 31 AS 2064/14).
Der DAV begrüßt, dass der Gesetzgeber eine „eins zu eins“-Umsetzung der CSR-Reporting-Richtlinie anstrebt, sieht aber noch Konkretisierungs- und Änderungsbedarf.
Das BMWi hat die Länder- und Verbändeanhörung für den Entwurf einer „Zweiten Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung“ eingeleitet. Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf sind bis zum 03.05.2016 möglich.
In Wohngebieten sind Werbeanlagen nur an Geschäfts- oder Betriebsstätten zulässig, nicht aber sog. Fremdwerbeanlagen, d. h. Werbung für andernorts ansässige Unternehmen oder deren Produkte. Das entschied das VG Mainz (Az. 3 K 446/15).
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