Das SG Detmold hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (Az. S 1 U 99/14).
Recht
Das SG Detmold hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (Az. S 1 U 99/14).
Das LG Berlin hat einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt (Az. 16 O 551/10). Darauf weist der vzbv hin.
Das OLG Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon Europe für ungültig erklärt, die es diesem gestattete, Kunden „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“ (Az. 6 U 90/15). Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Der vzbv hat die Datenschutzerklärung von Google erneut abgemahnt, da es unzulässig sei, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung mitliest, um maßgeschneiderte Produktinformationen anzeigen zu können. Auch sei eine Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten nach Auffassung des vzbv nicht dadurch gegeben, dass Verbraucher der Datenschutzerklärung insgesamt zustimmen.
Der Badeausflug eines Pressesprechers kann Bestandteil seiner versicherten Tätigkeit sein. Dann kann die gesetzliche Unfallversicherung die Versorgung der Hinterbliebenen lt. SG Detmold nicht ablehnen (Az. S 1 U 14/13).
Das SG Detmold hat bezüglich der Grundsicherung zum Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft Stellung genommen (Az. S 18 AS 369/13).
Eine tschechische Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wenn dessen Inhaber dort zum Zeitpunkt der Ausstellung keinen ständigen Wohnsitz hatte. So entschied das VG Trier (Az. 1 L 270/16).
Das LAG Hessen hat bestätigt, dass die Kündigungen gegenüber einem im Jobcenter Höchst beschäftigten Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unwirksam waren (Az. 14 Sa 1772/14).
Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab August 2016 besser unterstützt. Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen.
Der Bundesrat forderte am 26.02.2016, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 01.01.2019 starten.
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