Ob der Entleiher für die persönlichen Gegenstände eines Leiharbeitnehmers wie Schlüssel, Handy oder Geldbörse haftet, hängt laut LAG Düsseldorf von den Umständen des Einzelfalls ab (Az. 8 Sa 593/15).
Recht
Ob der Entleiher für die persönlichen Gegenstände eines Leiharbeitnehmers wie Schlüssel, Handy oder Geldbörse haftet, hängt laut LAG Düsseldorf von den Umständen des Einzelfalls ab (Az. 8 Sa 593/15).
Belästigt ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell, kann das laut LAG Schleswig-Holstein auch dann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat (Az. 2 Sa 235/15).
Der BGH entschied über Klagen eines Verbraucherschutzverbandes, mit denen Sparkassen auf Unterlassung im Zusammenhang mit von diesen bei Verbraucherdarlehensverträgen erteilten Widerrufsinformationen in Anspruch genommen wurden (Az. XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15).
Laut LG Berlin besteht kein Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlerhafter Umsetzung der EU-Leiharbeiterrichtlinie, da es wegen des weiten Spielraums des Gesetzgebers bei der Umsetzung der EU-Leiharbeiterrichtlinie an einem offenkundigen Verstoß fehle (Az. 28 O 6/15).
Chronisch kranke und behinderte Menschen, die über einen Funktionsgymnastikkurs auf Kosten der Krankenkasse dauerhaft medizinisch notwendige Übungen erlernt haben, haben nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Auffrischungskurs. So das SG Mainz (Az. S 14 KR 458/12).
Das VG Neustadt entschied, dass die Betreiberin eines Pferdepensionsbetriebes im Außenbereich einen Anspruch auf nachträgliche Genehmigung der bereits errichteten Reithalle mit Stallungen und Mistlage hat (Az. 3 K 325/15.NW).
Das VG Neustadt hatte zu entscheiden, ob ein ehemaliger Beigeordneter der Stadt Grünstadt gegen diese einen Anspruch auf eine höhere Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher erster Beigeordneter hat (Az. 3 K 361/15.NW).
Erwerbsfähige Unionsbürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Hartz IV-Leistungen erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, sind nach einer Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz auch dann vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen, wenn sie sich bereits sechs Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben (Az. L 3 AS 668/15 B). Das LSG weicht damit von der Rechtsprechung des BSG ab.
Zustimmung im Großen und Ganzen, doch Kritik im Detail gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Laut VerfGH Baden-Württemberg dürfen grundsätzliche Fragen der Genehmigungsbedürftigkeit und staatlichen Finanzierung von Erweiterungen privater Ersatzschulen nicht im Verfahren der Zulassung der Berufung entschieden werden (Az. 1 VB 57/14, 1 VB 58/14).
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