Die Bundesregierung hat laut Deutschem Bundestag einen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll.
Recht
Die Bundesregierung hat laut Deutschem Bundestag einen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll.
Das LG Berlin hat die Klage von 41 Presseverlagen gegen den Online-Suchmaschinenbetreiber Google Inc. abgewiesen. Ziel der Klage war es, Google daran zu hindern, Textanrisse und Vorschaubilder der Webseiten der Klägerinnen bei Suchergebnissen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu zeigen (Az. 92 O 5/14 kart).
Das Bundeskabinett hat einen Regelungsentwurf zur Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen beschlossen.
Das BMJV informiert, dass sich laut einer Studie des iff das Pfändungsschutzkonto grundsätzlich bewährt hat.
Das AG München entschied, dass die unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an Medizintouristen den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt (Az. 432 C 8687/15).
Das OVG Niedersachsen hat die beklagte Stadt Pattensen verpflichtet, einem privaten Erschließungsträger knapp 610.000 Euro zurückzuzahlen, die dieser zwischen 2006 und 2008 als sog. Folgekosten an sie geleistet hatte, denn der städtebauliche Vertrag sei nichtig (Az. 1 LC 28/12).
Das OVG Niedersachsen hat in einem Normenkontrollverfahren festgestellt, dass die Straßenreinigungsgebührensatzungen der Stadt Barsinghausen vom 20. September 2012 betreffend die Gebührenjahre 2010, 2011 und 2012 und vom 13. Dezember 2012 betreffend die Gebührenjahre 2013 und 2014 unwirksam sind (Az. 9 KN 288/13).
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den sog. „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen. Diese sei unzulässig, da eine Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht durch grundgesetzwidriges Unterlassen des Gesetzgebers sowie die eigene und gegenwärtige Betroffenheit der Beschwerdeführer nicht hinreichend substanziiert vorgetragen wurde (Az. 1 BvR 2980/14).
Das SG Speyer entschied, dass bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte (Az. S 1 AL 63/15).
Steht einer Kundin in einem im Personennahverkehr eingesetzten Regionalzug aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls keine funktionsfähige Toilettenanlage zur Verfügung und ist sie hierauf vor Antritt der Reise nicht hingewiesen worden, so kann dies allenfalls dann zu einem Schmerzensgeldanspruch führen, wenn die Geschädigte diese Folgen nicht selbst durch eigenverantwortliches Handeln überwiegend mitverursacht hat. So entschied das LG Trier (Az. 1 S 131/15).
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