Zum 01.08.2016 tritt das Gesetz zur Routerfreiheit (Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsgeräten) in Kraft. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.
Recht
Zum 01.08.2016 tritt das Gesetz zur Routerfreiheit (Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsgeräten) in Kraft. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.
Der Bundesrat hat Verbesserungsbedarf bei der Reform der Verwertungsgesellschaften benannt. In einer Stellungnahme bittet er die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen auch künftig möglich bleibt. Ferner regt er an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Vergütung für Geräte und Speichermedien gesetzlich zu konkretisieren.
Die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist fast verabschiedet. Im Dezember 2015 erzielten EU-Parlament und Rat einen Kompromiss, der am 28.01.2016 vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments bestätigt wurde. Nun steht noch die formale Annahme durch das Plenum des EU-Parlamentes und durch den Rat aus.
Bei der Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) stehen der Witwe für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe alle Beweismittel zur Verfügung. Es sind nicht nur „äußere, objektiv erkennbare“, sondern auch „innere, subjektive“ Umstände von Bedeutung. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 21.14).
Verbrauchern stehen bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung – deren Inanspruchnahme ist für sie grundsätzlich kostenlos. Ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat passieren.
Das AG München entschied, dass der Wunsch eines Profifußballers, der im Ausland arbeitet, in seiner freien Zeit mit seiner Familie in seiner Eigentumswohnung zu leben, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann (Az. 473 C 7411/14).
Laut dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung Abgeordnete des Sächsischen Landtages in ihren verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt, da sie deren Kleine Anfragen ohne ausreichende Begründung nicht vollständig beantwortet hat (Az. Vf. 63-I-15, Vf. 67-I-15, Vf. 68-I-15, Vf. 81-I-15).
Die denkmalschutzrechtliche Anordnung, das Dach des Saalbaus des ehemaligen Hotel-Restaurants Riviera in Berlin-Grünau mit einem Gerüst zu sichern, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az. VG 13 K 442.14).
Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich Werktitelschutz genießen. Im vorliegenden Fall – „wetter.de“ – hat der BGH diesen jedoch verneint (Az. I ZR 202/14).
Laut Europäischem Gericht stellt die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen ihrer Umstrukturierung hinsichtlich der Kreditlinien der BayernLB zugunsten der Hypo Group Alpe Adria gewährt hat, eine staatliche Beihilfe dar, die jedoch mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Es hat daher die von Österreich gegen die Beschlüsse der Kommission erhobene Klage abgewiesen (Az. T-427/12).
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