Auf Veranlassung der Verbraucherverbände hat der BGH entschieden, dass die mit Hilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen und der Registrierungsvorgang dieser Funktion den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irreführt (Az. I ZR 65/14).