Das LG Nürnberg-Fürth hat einer Klage der Bamberger Karl-May-Verlag GmbH gegen eine Filmproduktionsfirma mangels Bezug zum Original stattgegeben (Az. 4 HK O 1164/15).
Recht
Das LG Nürnberg-Fürth hat einer Klage der Bamberger Karl-May-Verlag GmbH gegen eine Filmproduktionsfirma mangels Bezug zum Original stattgegeben (Az. 4 HK O 1164/15).
Das AG München entschied, dass ein Mehrpersonenaufschlag bei Taxifahrten rechtswidrig ist (Az. 1117 OWi 253 Js 184485/15).
Das Bundeskartellamt hat die weitere Verwendung der Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals booking.com untersagt und ihm aufgegeben, die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.
Das VG Weimar entschied, dass Anfechtungsklagen von Beamten gegen die mehr als ein Jahr zurückliegende Beförderung von Kollegen unzulässig sind (Az. 1 K 663/15 We).
Der Senat für Bußgeldsachen des OLG Oldenburg hat entschieden, dass das in Niedersachsen neu eingeführte Verkehrsschild „Baumunfall“ ein angeordnetes Tempolimit nicht unwirksam macht (Az. 2 Ss (OWi) 297/15).
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungsverfahren mit unterschiedlichen Ergebnissen über Kündigungen von Beschäftigten der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG (APSB) entschieden.
In die von der BaFin erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 355/12). Continue reading
Im Januar 2016 treten laut Bundesregierung viele Neuregelungen in Kraft. U.a. ist ein Anstieg von Wohngeld, BAföG und Hartz IV zu verbuchen.
Nach dem Hochschulgesetz ist die Exmatrikulation zulässig, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen. Die Einschreibung ist u. a. dann zu versagen, wenn der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. So das VG Aachen (Az. 6 K 1095/15).
Das OLG Frankfurt hat das Verbot in einem Vertriebsvertrag für Markenrucksäcke, diese auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen, für zulässig erklärt. Das Verbot, die Markenrucksäcke über Preisvergleichsportale zu bewerben, hat das Gericht hingegen als kartellrechtlich unzulässig angesehen (Az. 11 U 84/14).
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