Das LG Berlin hat den Eilantrag eines Staubsaugerherstellers gegen einen Konkurrenten zurückgewiesen. Da der Hersteller zwei Monate mit der Einreichung des Antrags bei Gericht gewartet habe, könne die Sache nicht dringlich sein (Az. 16 S 431/15).
Recht
Das LG Berlin hat den Eilantrag eines Staubsaugerherstellers gegen einen Konkurrenten zurückgewiesen. Da der Hersteller zwei Monate mit der Einreichung des Antrags bei Gericht gewartet habe, könne die Sache nicht dringlich sein (Az. 16 S 431/15).
Die EU-Kommission hat die Vereinfachung von Prospektvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen und die Umwandlung der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektrichtlinie) in eine für alle EU-Staaten verbindliche Verordnung vorgeschlagen.
Laut LAG Düsseldorf haben Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Düsseldorf keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung, da u. a. für ihre Tätigkeit nur gründliche und vielseitige, aber nicht gründliche und umfassende Kenntnisse erforderlich seien (Az. 14 Sa 817/15, 14 Sa 818/15).
EU-Bürger, die kein spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, z. B. nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern allein zum Zweck der Arbeitssuche bleiben dürfen, haben ebenso wie ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Grundsicherung. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 3 AS 479/15 B ER).
Laut OVG Rheinland-Pfalz durfte die Stadt Trier die zulässige Personenzahl in einem Trierer Club auf maximal 50 begrenzen, da für eine Nutzung der Gaststätte als Diskothek nicht genügend Kfz-Stellplätze vorhanden seien (Az. 8 A 10892/15.OVG).
Wer Eigentümer dreier Eigentumswohnungen ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG. So das VG Berlin (Az. 18 K 152.15).
Die Bundesregierung informiert über die ab 2016 in der Kranken- und der Rentenversicherung geltenden neuen Bemessungsgrenzen.
Die Bundesregierung informiert über die ab 01.12.2015 geltenden Neuerungen in den Bereichen Inneres und Justiz, Gesundheit, Verbraucherschutz, Umwelt und Bundesfreiwilligendienst.
Das Schornsteinfeger-Handwerk erhält ab 2016 eine neue Meisterprüfungsverordnung. Die neue Verordnung legt einen Schwerpunkt auf mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz. Das teilt das BMWi mit.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz eine vollständige Übernahme der Meister-BAföG-Leistungen durch den Bund gefordert.
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