Ein Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies hat das ArbG Berlin entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG entschieden (Az. 56 Ca 10968/15).
Recht
Ein Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies hat das ArbG Berlin entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG entschieden (Az. 56 Ca 10968/15).
Der Finanzausschuss im Bundestag beschloss den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen, mit dem die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert werden.
Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern soll künftig häufiger als bisher versucht werden. Ein Gesetzentwurf soll dafür den Rahmen schaffen.
Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, sog. Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte der Rechtsausschuss im Bundestag, nachdem er zuvor noch einige Änderungen beschlossen hatte.
Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 7 Abs. 1 SGB II ist mit dem Grundgesetz vereinbar. So entschied das SG Dortmund (Az. S 30 AS 3827/15 ER).
Das VG Trier hat die Beseitigungsanordnung der Stadt Trier gegen ein baurechtswidriges Apothekenschild aufgehoben, da die Stadt nicht gegen einen Einzelnen einschreiten dürfe, wenn sie – wie hier – gegen eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle nicht vorgehe (Az. 5 K 1466/15.TR).
Laut VG Freiburg gibt das Grundrecht eines Sikhs auf Religionsfreiheit ihm keinen Anspruch darauf, von der Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Motorradfahren befreit zu werden (Az. 6 K 2929/14).
Das BMWi und die Bundesländer haben Vorschläge für strengere Anforderungen und mehr Kontrollen im Bewachungsgewerbe erarbeitet. Die in einem Eckpunktepapier zusammengefassten Vorschläge sollen insbesondere zu einer besseren Kontrolle der Zuverlässigkeit und erhöhter Fachkenntnis des Bewachungspersonals führen.
Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass von einem Anwohner geplante und zum Teil auch durchgeführte Maßnahmen zur Vergrämung von Saatkrähen einer Brutkolonie in der Stadt Achim naturschutzrechtlich zulässig sind bzw. gewesen sind (Az. 4 LC 156/14 und 4 LC 157/14).
Laut OVG Niedersachsen darf eine Stadt ein Grundstück nicht zur Aufnahme von Flüchtlingen beschlagnahmen, wenn sie nicht nachweist, dass sie selbst nicht mehr über menschenwürdige Unterkünfte für eine Flüchtlingsunterbringung verfügt und solche auch nicht bei Dritten auf freiwilliger Basis beschaffen kann (Az. 11 ME 230/15).
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