Kommunen in Rheinland-Pfalz können die ihnen durch den Ausbau der frühkindlichen Förderung entstehenden Mehrkosten nicht aufgrund des Konnexitätsprinzips vom Land ersetzt verlangen, da die Kosten aufgrund einer gesetzlichen Regelung des Bundes entstünden und das Land nicht Verursacher der Kosten sei (Az. VGH N 65/14).