Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

Ein nachträglicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang kann trotz Ablauf der dafür vorgesehenen Monatsfrist wirksam sein und zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen, wenn die Widerspruchsfrist nicht zu laufen begonnen hat, weil die Unterrichtung über den Betriebsübergang unvollständig war. So das LAG Düsseldorf (Az. 1 Sa 733/15).

 

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