Gegen einen wegen versuchten Prozessbetruges rechtskräftig verurteilten Rechtsanwalt können auch anwaltsgerichtliche Maßnahmen erforderlich sein, um den Rechtsanwalt zur Erfüllung seiner anwaltlichen Berufspflichten anzuhalten und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft zu wahren. So entschied der AGH Nordrhein-Westfalen (Az. 2 AGH 20/14).