Laut Bundesarbeitsministerium bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2016 stabil bei 5,2 Prozent. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde am 29.07.2015 an die Verbände und Länder zur Stellungnahme versandt.
Recht
Laut Bundesarbeitsministerium bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2016 stabil bei 5,2 Prozent. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde am 29.07.2015 an die Verbände und Länder zur Stellungnahme versandt.
Der BGH hatte sich erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu befassen, in denen die Versicherungsnehmer nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a. F. den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages erklärt hatten (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).
Das IT-Sicherheitsgesetz verbessert den Schutz im Internet. Für die Dokumentation von Arbeitsaufzeichnungen beim Mindestlohn gelten neue Entgeltgrenzen. Anleger werden besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt. Diese und eine Reihe von anderen Neuregelungen gelten ab August 2015. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Das VG Gelsenkirchen hat in zwanzig Verfahren von (jüngeren) Beamten der Stadt Gelsenkirchen entschieden, dass diesen wegen der in der Vergangenheit erlittenen Diskriminierung wegen ihres Alters im Rahmen der Besoldung kein Anspruch auf Geldersatz oder Entschädigung zusteht (Az. 12 K 3414/12 u. a.).
Zum 01.08.2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die ab dem 01.08.2015 geltende neue Düsseldorfer Tabelle sowie die ab diesem Zeitpunkt geltenden, aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf wurden am 28.07.2015 veröffentlicht.
Das Besoldungsrecht sah früher – bis Mai 2013 – eine nach Lebensalter gestaffelte Besoldung vor. Der EuGH hat 2011 ein vergleichbares Entgeltsystem für europarechtswidrig erklärt. Daher hat das VG Aachen einem Beamten für die Zeit von 2012 bis Mai 2013 Schadensersatz von 100 Euro je Monat, insgesamt jeweils 1.700 Euro, zugesprochen (Az. 1 K 1462/13).
Das AG Hannover entschied, dass die Weigerung eines Flugkapitäns, einen Passagier mit Schlüsselbeinbruch mitzunehmen, rechtmäßig war, obwohl der Passagier eine ärztliche Bescheinigung „Fit for fly“ hatte (Az. 454 C 1164/14).
Der BGH hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt (Az. XI ZR 434/14).
Durch das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können Beschäftigte nicht nur für sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, sondern haben auch einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten Familienpflegezeit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Das Bundesfamilienministerium gibt dazu weitere Informationen.
Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. So entschied das SG Dortmund (Az. S 61 R 108/15).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen