Durch das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können Beschäftigte nicht nur für sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, sondern haben auch einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten Familienpflegezeit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Das Bundesfamilienministerium gibt dazu weitere Informationen.