Finanzieller Ausgleich des Landes Baden-Württemberg bei Gewährung von Schulgeldfreiheit durch Privatschulen unzureichend

Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass der durch Art. 14 Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung begründete finanzielle Ausgleich des Landes bei Gewährung von Schulgeldfreiheit durch Privatschulen durch das baden-württembergische Privatschulgesetz unzureichend geregelt ist (Az. 1 VB 130/13).

 

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