Laut VG Gießen ist Erhöhung der Grundsteuer B in Gießen rechtmäßig. Sie sei weder erdrosselnd, noch übermäßig und auch nicht willkürlich (Az. 4 K 550/14.GI).
Recht
Laut VG Gießen ist Erhöhung der Grundsteuer B in Gießen rechtmäßig. Sie sei weder erdrosselnd, noch übermäßig und auch nicht willkürlich (Az. 4 K 550/14.GI).
Ein Unternehmen darf nicht eine Gebühr bis zu 50 Euro verlangen, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Unister GmbH entschieden (Az. 08 O 2084/14).
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hatte in mehreren Beschlüssen über die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung von Nutzungsuntersagungen zu entscheiden, durch die den Eigentümern von Wohnungen in Gemeinden an der Ostseeküste die Vermietung als Ferienwohnungen untersagt wurde (Az. 3 M 86/14, 3 M 92/14 u. a.).
Der BGH hat drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind (Az. I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14).
Die die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung ist prüffähig und wirksam. Da die Erhebung von Darlehensgebühren bausparspezifisch ist und diese Besonderheit die materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle beeinflusst, können Bausparkassen Darlehensgebühren bei der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen verlangen. So das LG Heilbronn (Az. Bi 6 O 50/15).
Laut EuGH verpflichtet die EU-Universaldienstrichtlinie nicht zu Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements. Hingegen müssten für festnetzgestützte Telefonie- und Internetabonnements Sozialtarife für bestimmte Gruppen von Verbrauchern angeboten werden (Az. C-1/14).
Der Rat hat Ende Mai auf Grundlage eines Kompromisstextes seine Position (sog. allgemeine Ausrichtung) zum Richtlinienvorschlag zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (SUP) festgelegt. Das EU-Parlament wird voraussichtlich am 15.12.2015 über den Richtlinienvorschlag abstimmen.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in modifizierter Fassung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen.
Deutschland entwickelt sich für Ausländer zu einem attraktiven Arbeitsort. Dazu trägt bei, dass die meisten ausländischen Berufsabschlüsse anerkannt werden. Die Verfahren sollten weiter vereinfacht werden. Das geht aus dem zweiten Anerkennungsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.
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