Mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. Sie weisen darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie z. B. Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.

 

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