Das Bundesinnenministerium teilt mit, dass das Bundeskabinett die Allgemeine Gebührenverordnung der Bundesregierung beschlossen hat. Die Verordnung beruht auf dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes.
Recht
Das Bundesinnenministerium teilt mit, dass das Bundeskabinett die Allgemeine Gebührenverordnung der Bundesregierung beschlossen hat. Die Verordnung beruht auf dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre beschlossen. Das teilt das Bundesinnenministerium mit.
Das VG Trier entschied, dass ein Kinderspielplatz wg. „unzumutbarer Lärmbelästigung“ in Bernkastel-Wehlen weder verlegt noch eingestellt wird (Az. 5 K 1542/14.TR).
Der BGH hat entschieden, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist (Az. VIII ZR 154/14).
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen.
Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind (Az. VIII ZR 175/14).
Vor dem LG Leipzig hatten in drei Fällen Mütter ihren Verdienstausfall eingeklagt, weil ihren Kindern nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres von der Stadt Leipzig ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. Es wurde in allen drei Prozessen Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen (Az. 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14).
Ein nach alter Rechtslage mit 65 Jahren in den Ruhestand getretener Bezirksschornsteinfegermeister, der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor Gericht das 67. Lebensjahr vollendet hat, hat lt. VG Neustadt keinen Anspruch darauf, ihn nach neuer Rechtslage zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für seinen ehemaligen Bezirk zu bestellen (Az. 4 K 561/14.NW).
Das OLG Karlsruhe hatte in drei Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu entscheiden (Az. 6 U 130/14, 6 U 131/14 und 6 U 132/14).
Das OLG Hamm entschied, dass eine Abstandsunterschreitung bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer „nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es nicht (Az. 3 RBs 264/14).
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