Die EU-Richtlinie 2008/48/EG erlegt dem Kreditgeber Informations- und Erläuterungspflichten auf, um dem Verbraucher zu ermöglichen, bei Abschluss des Kreditvertrages eine fundierte Entscheidung treffen zu können. So der EuGH (Az. C-449/13).
Recht
Die EU-Richtlinie 2008/48/EG erlegt dem Kreditgeber Informations- und Erläuterungspflichten auf, um dem Verbraucher zu ermöglichen, bei Abschluss des Kreditvertrages eine fundierte Entscheidung treffen zu können. So der EuGH (Az. C-449/13).
Die Kunststoffscheibe im Heck eines Cabrios ist zwar grundsätzlich von der Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung mit versichert. Schäden im Biegebereich für den Einklappvorgang deuten jedoch auf Verschleiß hin. Eine Teilkaskoversicherung muss diese Schäden lt. AG München nicht ersetzen (Az. 271 C 4878/14).
Der BGH hat das Verfahren, das die Frage betrifft, ob die VG Wort berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen, ausgesetzt, um dem EuGH nicht vorzugreifen (Az. I ZR 198/13).
Der Bundesrat hat der Senkung der Rentenbeiträge zum 1. Januar 2015 zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung kritisiert er jedoch zugleich die gesetzlichen Vorgaben, die zur zwingenden Anpassung des Beitragssatzes geführt haben.
Der Bundesrat hat dem 25. BAföGÄndG und damit einer BAföG-Erhöhung und einer Erweiterung des Empfängerkreises zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 einem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es kann damit nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Gauck am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Der BGH hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist (Az. XII ZB 463/13).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat bestätigt, dass Notariatsmitarbeitern kein Kurzarbeitergeld zusteht, wenn das Amt des Notars mit Vollendung seines 70. Lebensjahres erlischt und in der Folge die Arbeitszeit von Mitarbeitern der Notars- und Rechtsanwaltskanzlei reduziert wird (Az. L 7 AL 16/13).
Das VG Aachen entschied, dass ein Beamter, der sich nach dem Lesen eines Schreibens des Personalrats in psychiatrische Behandlung begeben musste, keinen Dienstunfall erlitten habe (Az. 1 K 1161/13).
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