Zur Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages nach unberechtigten Preiserhöhungen erbracht wurden

Der BGH nennt in diesem Urteil die Voraussetzungen, bei denen ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Energielieferungsvertrag eine planwidrige Unvollständigkeit und damit eine Regelungslücke aufweist, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden kann (Az. VIII ZR 370/13).

 

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