Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU beraten. Mit der Vorlage möchte die Bundesregierung Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht der EU eindämmen.
Recht
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU beraten. Mit der Vorlage möchte die Bundesregierung Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht der EU eindämmen.
Der Bundesrat hat der Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt. Vorgesehen ist ein Anstieg um gut 2 Prozent.
Ein Online-Anbieter von Brillen und Kontaktlinsen darf Gleitsichtbrillen vermarkten, auch wenn die Brille allein aufgrund von Angaben aus dem Brillenpass hergestellt und nicht individuell beim Optiker angepasst wird. Die Werbung für die Brillen als „hochwertig“ und „individuell“ ist zulässig. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 U 2/14).
Ein freilaufender Hund beeinträchtigt nicht das Recht eines Wohnungseigentümers, sein Eigentum ungestört nutzen zu können. Das entschied das AG München (Az. 113 C 19711/13).
Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder erhalten können. So das BSG (Az. B 11 AL 5/14 R).
Will ein Patient nur durch einen Chefarzt und nicht durch seinen Vertreter operiert werden, muss er dies durch eine Erklärung z. B. im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Rahmen seiner Einwilligung zur Operation hinreichend deutlich machen. Fehlt eine solche Patientenerklärung und benennt der Vertrag zudem einen ärztlichen Vertreter, willigt der Patient auch in eine vom Vertreter ausgeführte Operation ein. So das OLG Hamm (Az. 26 U 30/13).
Die Erstattung im Ausland entstandener Behandlungskosten darf nicht verweigert werden, wenn das Fehlen von grundlegendem medizinischen Material verhindert, dass der Versicherte die Krankenhausbehandlung in seinem Land rechtzeitig erhält. So entschied der EuGH (Rs. C-268/13).
Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Bot steht eine spanische Gesetzesbestimmung über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten in Widerspruch zum Unionsrecht. Diese Bestimmung, durch die sich für bestimmte Teilzeitbeschäftigte ihre Berufsunfähigkeitsrente verringert, bewirkt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Rs. C-527/13).
Der BGH entschied, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – der sog. Health-Claims-Verordnung – verbotene Angabe handelt (Az. I ZR 167/12).
Wenn der Gesetzgeber zur Entlastung der Sozialgerichte vor Erhebung von Klagen über umstrittene Krankenhausvergütungen die Anrufung eines Schlichtungsausschusses vorschreibt, muss dieser errichtet sein und die Aufgabe der Streitschlichtung effektiv wahrnehmen können. Solange das nicht gesichert ist, sind Klagen, mit denen Krankenhäuser umstrittene Vergütungen fordern oder Krankenkassen zu Unrecht gezahlte Vergütungen für Krankenhausleistungen zurückfordern, zulässig. So das BSG (Az. B 3 KR 7/14).
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