Laut OVG Nordrhein-Westfalen berechtigen großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen das Land Nordrhein-Westfalen, die Einstellung eines Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst abzulehnen (Az. 6 B 1064/14).
Recht
Laut OVG Nordrhein-Westfalen berechtigen großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen das Land Nordrhein-Westfalen, die Einstellung eines Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst abzulehnen (Az. 6 B 1064/14).
Der Rat hat die Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen formal angenommen. Die neue Richtlinie wird die Richtlinie über den Jahresabschluss 2013/34/EU ersetzen und zielt auf mehr Transparenz bei der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen ab.
Die Vermittlung von Beförderungen über die Smartphone-App Uber bleibt im Land Berlin verboten. Das VG Berlin bestätigte in einem Eilverfahren das behördliche Verbot (Az. 11 L 353.14).
Das OLG Oldenburg hat einem Kläger, der nach einer Betriebsfeier von einem Kollegen überfahren worden ist und seit vier Jahren im Wachkoma liegt, 500.000 Euro zugesprochen (Az. 12 U 50/14).
Das AG München entschied, dass Gebühren bei Anlagegeschäften nur berechnet werden können, wenn darauf vor Vertragsschluss in deutlicher Art und Weise hingewiesen worden ist (Az. 122 C 4188/14).
Die Zahlung einer Gehaltszulage für die längere Vertretung einer höherwertigen Position hängt vom Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle ab. Wenn mehr Vertreter als Planstellen vorhanden sind (sog. Topfwirtschaft), kann laut BVerwG die Funktionszulage nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig „nach Kopfteilen“ verteilt werden (Az. BVerwG 2 C 16.13, BVerwG 2 C 21.13).
Das OVG Niedersachsen entschied, dass auch Ausländer, die als Minderjährige aus dem Bundesgebiet abgeschoben worden sind, zu den Kosten dieser Abschiebung herangezogen werden dürfen (Az. 8 LC 163/13).
Die Stiftung Warentest wird die juristische Auseinandersetzung um die Kennzeichnung des Aromastoffs Piperonal in der „Ritter Sport Voll-Nuss“-Schokolade nicht weiter fortsetzen. Sie hat das Urteil des OLG München abschließend anerkannt (Az. 18 U 516/14).
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption angenommen, wonach die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern strafbar ist.
Lt. VG Trier muss einer Abschussfestsetzung zu entnehmen sein, dass ihr eine Abwägung vorausgegangen ist, die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht und dass sich die Abschusshöhe in einem nachvollziehbaren Rahmen bewegt, der sich maßgeblich am aktuellen Wildbestand im konkreten Jagdbezirk orientiert (Az. 5 K 1858/13).
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