Das VG Münster hat der Stadt Münster durch einstweilige Anordnung aufgegeben, die Vergabe der Standplätze beim Weihnachtsmarkt 2014 „Rund um das Rathaus“ neu zu regeln (Az. 9 L 617/14).
Recht
Das VG Münster hat der Stadt Münster durch einstweilige Anordnung aufgegeben, die Vergabe der Standplätze beim Weihnachtsmarkt 2014 „Rund um das Rathaus“ neu zu regeln (Az. 9 L 617/14).
Das LG Berlin hat in einem weiteren Eilverfahren, das gegen die Betreiber einer Smartphone-App zur Vermittlung von Fahraufträgen eingeleitet worden ist, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Es liege keine Eilbedürftigkeit vor (Az. 15 O 342/14).
Das KG Berlin hat aufgrund der Klage eines bundesweiten Verbandes zum Schutz von Verbrauchern einer Fluggesellschaft untersagt, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein gesondertes Bearbeitungsentgelt von 25 Euro für die Bearbeitung und Abwicklung nicht angetretener oder stornierter Flüge, die zum Spartarif gebucht worden waren, zu erheben (Az. 5 U 2/12).
Das Jobcenter wies den Antrag eines Hartz-IV-Empfängers ab, ihm die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – inkl. für eine MPU und hierzu benötigter Vorbereitungskurse – zumindest darlehenshalber zu übernehmen. Das SG Heilbronn lehnte den dagegen eingelegten Eilantrag ab. Es handele sich nicht um einen unabweisbaren, vom Hartz IV-Regelsatz umfassten Bedarf (Az. S 10 AS 2226/14 ER).
Das SG Gießen entschied, dass ein Hilfebedürftiger trotz eines bestehenden Sparguthabens Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat, wenn ihm das Geld tatsächlich nicht zur Verfügung steht (Az. S 22 AS 341/12).
Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung des sog. „Elterngeld Plus“ mit einem Partnerschaftsmodus soll der Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit flexibler gestaltet und ausgebaut werden.
Ein Kieler Gewerbesteuerschuldner, dem gegenüber die Landeshauptstadt Kiel im Juli 2013 nach Eilentscheidung der damaligen Oberbürgermeisterin den Erlass gewerbesteuerlicher Nebenforderungen zugesagt bzw. deren Stundung vorgenommen hatte, ist auch vor dem OVG Schleswig mit seiner Beschwerde gegen den im Februar 2014 ergangenen Rücknahmebescheid der Landeshauptstadt gescheitert (Az. 4 MB 35/14).
Das VG Osnabrück hat der Klage eines Landwirtes gegen von der Stadt Osnabrück erhobene Straßenausbaubeiträge stattgegeben und den Beitragsbescheid aufgehoben, da der Landwirt mit seinem Grundstück nicht an der ausgebauten Anlage liegt (Az. 1 A 15/14).
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 611/12).
Ab 1. Oktober gilt für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Das Bundesarbeitsministerium hat die Verordnung jetzt dem Kabinett vorgelegt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.
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