Das Bundeskabinett hat die Verordnung des Arbeitsministeriums über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft verabschiedet. Der Fleischer-Mindestlohn beträgt ab dem 1. August 2014 bundesweit 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.