Das OLG Frankfurt a. M. hat die Klage eines früheren Finanzbeamten abgewiesen, der vom Land Hessen als seinem Dienstherrn eine Geldentschädigung von 20.000 Euro verlangt hatte, weil der damalige Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse gegeben hatte (Az. 1 U 156/12).