Keine Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder, wenn älteres Kind im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendhilfeträgers betreut wird

Die in der Elternbeitragssatzung der Stadt Bielefeld geregelte Befreiung von der Elternbeitragspflicht für Geschwisterkinder greift nur, wenn wenigstens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig elternbeitragspflichtige Einrichtungen oder Angebote der Stadt Bielefeld wahrnehmen. Dies ist lt. VG Minden rechtmäßig (Az. 5 K 3647/13).

 

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