Das OLG Oldenburg hat die Haftung eines Haftpflichtversicherers für den Fall festgestellt, dass der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück fällt (Az. 5 U 25/14).
Recht
Das OLG Oldenburg hat die Haftung eines Haftpflichtversicherers für den Fall festgestellt, dass der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück fällt (Az. 5 U 25/14).
Eltern können für ihr Kind keinen Vornamen wählen, der die naheliegende Gefahr begründet, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben wird. So verhalte es sich bei der Wahl des Vornamens „Waldmeister“, entschied das OLG Bremen (Az. 1 W 19/14).
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags verabschiedete einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags hat EEG-Änderungen zugestimmt, die überwiegend die Korrektur von fehlerhaften Verweisen und die Friständerung zu Gunsten von Biogasanlagen betreffen.
Auch wenn ein neuer Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung für Busse verbindliche Zusicherungen zum geplanten Betrieb abgegeben hat, die inhaltlich etwas über den Antrag des bisherigen Konzessionsinhabers hinausgehen, kann die Behörde im Einzelfall dem Altunternehmer erneut die Genehmigung für den allgemeinen Linienverkehr erteilen. So das VG Trier (Az. 1 K 388/14).
Das BAG hatte über die Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines Rückgangs von Schülerzahlen erfolgten Herabgruppierung einer Lehrerin zu entscheiden (Az. 6 AZR 753/12).
Das BAG entschied zur Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit (Az. 6 AZR 1067/12).
Laut EuGH ist das italienische Recht, das eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge von Seeleuten festlegt und eine Sanktion im Fall der missbräuchlichen Verwendung solcher Verträge vorsieht, EU-konform (Az. C-362/13, C-363/13, C-407/13).
Erstmals gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Die Bundesregierung hatte im April ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat es nun verabschiedet.
Entscheidet das Mitglied eines Widerspruchsausschusses der Berufsgenossenschaft über den Widerspruch eines Versicherten gegen die Ablehnung seiner Rente, obwohl das Mitglied bereits an der ursprünglichen Ablehnungsentscheidung des Rentenausschusses beteiligt war, so begründet dies eine Besorgnis der Befangenheit. So das SG Aachen (Az. S 6 U 155/11).
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