Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 23.13).
Recht
Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 23.13).
Beamte der Autobahnpolizei, die ihren Dienst hauptsächlich durch Fahndungsfahrten auf den Autobahnen und Bundesstraßen ihres Dienstbezirks ausüben, können für diese Fahrten kein Tagegeld nach dem hessischen Dienstreisekostenrecht beanspruchen. So das BVerwG (Az. 5 C 28.13 u. a.).
Veranstalten Beschäftigte aus eigenem Antrieb eine Feier, steht diese nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das gilt auch dann, wenn die Unternehmensleitung Kenntnis von der Veranstaltung hat. So entschied das BSG (Az. B 2 U 7/13 R).
In Zukunft können verschuldete Verbraucher bereits nach drei Jahren der Privatinsolvenz entkommen. Entsprechende Neuregelungen treten zum 1. Juli in Kraft. Darüber informiert die Bundesregierung.
Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen, die zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. U.a. erhalten Rentner mehr Geld, das Rentenpaket bringt weitere Leistungsverbesserungen, Verbraucher haben künftig mehr Rechte bei Kaufverträgen und die Smartphone-Nutzung im EU-Ausland wird billiger.
Aus einem an einer Elektroladestation aufgestellten Parkplatzschild und dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde. So das OLG Hamm (Az. 5 RBs 13/14).
Auch die Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern können wirksam ohne Sachgrund befristet werden. Die Weigerung des Arbeitgebers, nach Ablauf der Befristung mit dem Betriebsratsmitglied einen Anschlussvertrag abzuschließen, stellt aber eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt. Das BAG entschied, dass das Betriebsratsmitglied in einem solchen Fall einen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags hat (Az. 7 AZR 847/12).
Das LG Düsseldorf hat die Berufung des Rauchers Friedhelm A. gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts zurückgewiesen. Zur Last zu legen sei ihm insbesondere, dass er nicht verhindert habe, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht und er so die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert habe (Az. 21 S 240/13).
Nur jeder vierte Verbraucher bekommt nach Beratungsgesprächen im Geldanlage- und Versicherungssektor eine Beratungsdokumentation. Das zeigt eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie des Institutes für Transparenz.
Das LAG Köln hält die Bestimmung im Tarifvertrag der Lufthansa, der für Piloten eine Mindestgröße von 165 cm vorsieht, für diskriminierend. Gleichwohl habe es an der für ein Schmerzensgeld notwendigen schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gefehlt (Az. 5 Sa 75/14).
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