Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied – Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

Auch die Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern können wirksam ohne Sachgrund befristet werden. Die Weigerung des Arbeitgebers, nach Ablauf der Befristung mit dem Betriebsratsmitglied einen Anschlussvertrag abzuschließen, stellt aber eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt. Das BAG entschied, dass das Betriebsratsmitglied in einem solchen Fall einen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags hat (Az. 7 AZR 847/12).

 

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