Datenschutzrechtliche Hürden bei Opt-In-Abfragen

Bereits die telefonische Einholung einer Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail durch ein Unternehmen bei einem Privatkunden stellt eine Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes dar, die nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. So das VG Berlin (Az. 1 K 253.12).

 

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