Das Standesamt ist verpflichtet, die Erklärung einer ehemals libanesischen Staatsangehörigen zu beurkunden, die nach ihrer Einbürgerung ihren männlichen Vornamen „Ihab“ in den weiblichen „Riham“ ändern lassen will. So entschied das OLG Hamm (Az. 15 W 288/13).