Das AG Hannover hat eine Klage gegen ein hannoversches Reiseunternehmen wegen angeblicher Mängel einer Türkeireise abgewiesen (Az. 559 C 44/14).
Recht
Das AG Hannover hat eine Klage gegen ein hannoversches Reiseunternehmen wegen angeblicher Mängel einer Türkeireise abgewiesen (Az. 559 C 44/14).
Nach seiner Haftentlassung strebte ein palästinensischer Volkzugehöriger, der u. a. Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen warb, die Fortführung eines vor der Haft begonnenen Informatikstudiums an. Die Ausländerbehörde untersagte dies. Das VG Koblenz hält die Entscheidung für rechtmäßig (Az. 3 L 229/14).
Der BGH entschied, dass Gewerbetreibende verlangen können, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden (Az. III ZR 87/13, III ZR 182/13, III ZR 201/13).
Das BVerfG entschied, dass die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte nicht gegen das Grundgesetz verstoßen (Az. 1 BvR 1133/12).
Vertreter der Länder Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt haben am Rande der Sitzung des E-Justice-Rates die Vereinbarung zum Beitritt zu einem gemeinsamen Entwicklungs- und Pflegeverbund unterzeichnet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das EU-Parlament die sog. Europäische Bankenunion beschlossen hat. Bei Bankenpleiten ist damit das Geld der Sparer besser geschützt. Kurz vor Ende der Legislaturperiode stimmte das EU-Parlament damit wichtigen Gesetzen zur Stabilisierung des europäischen Finanzsystems zu.
Das EU-Parlament hat neue Vorschriften über sog. Basisinformationsblätter für Anlageprodukte verabschiedet. Die neuen Regeln fordern klare, vergleichbare und vollständige Informationen über Anlageprodukte in Form von einem dreiseitigen DIN-A4-Dokument.
Das „Made in“-Herkunftssiegel soll künftig für Non-Food-Erzeugnisse, die auf dem EU-Binnenmarkt zum Verkauf stehen, verpflichtend vorgeschrieben werden. So haben es die EU-Abgeordneten beschlossen. In den entsprechenden neuen Vorschriften zur Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung zum Verbraucherschutz fordern sie auch härtere Strafen für Unternehmen, die nichtkonforme oder potenziell gefährliche Produkte anbieten.
Ein Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der Zulassungsformalitäten von Autos und Motorrädern bei Wohnsitzwechsel in ein anderes EU-Land wurde vom Plenum des EU-Parlaments zurück in den Binnenmarktausschuss verwiesen. Weitere Diskussionen sind notwendig, da sich der Ministerrat bislang auf keine Neufassung einigen konnte.
EU-Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land umziehen, werden ihre Zusatzrentenansprüche behalten können. So steht es in einer Gesetzesvorlage, die die Abgeordneten am 15.04.2014 verabschiedet haben. Die Vorschriften müssen noch vom Rat der EU gebilligt werden.
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