Die EU fordert Fortschritte bei der Modernisierung der europäischen Datenschutzvorschriften aus dem Jahr 1995, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern und Unternehmen zu unterstützen.
Recht
Die EU fordert Fortschritte bei der Modernisierung der europäischen Datenschutzvorschriften aus dem Jahr 1995, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern und Unternehmen zu unterstützen.
Mit Wirkung vom 31.01.2014 hat die Europäische Union ihre Rechtsvorschriften für die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen geändert. Das hat das Bundesinnenministerium bekannt gegeben.
Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Das VG Gießen hat einen Anwohner aus Wetzlar-Dutenhofen im Eilverfahren Recht gegeben, der sich gegen eine nur etwa 3 m vor seinem Grundstück aufgebaute Wand aus 24 Seecontainern gewendet hatte, die sich vor seinem Grundstück auf einer Höhe von ca. 8 m auftürmen (Az. 1 L 2716/13).
Das OLG Oldenburg hat dem Deutschen Tierschützerbüro e.V. (Beklagter) untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Klägers, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V., zu kündigen. Der Boykottaufruf stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers dar (Az. 13 U 111/13).
Der BGH hat über einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA entschieden (Az. VI ZR 156/13).
Seit dem 01.01.2014 gelten für die Prozesskostenhilfe neue Freibeträge. Darauf weist das Justizministerium NRW hin.
Das OLG Oldenburg hat ein Pharmaunternehmen aus Ulm zur Auskunft über Nebenwirkungen und bekannt gewordene Verdachtsfälle von Nebenwirkungen eines Medikaments mit dem Wirkstoff „Allopurinol“ verurteilt (Az. 1 U 55/13).
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 28 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 18 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 4/14).
Das LG Köln hat Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, die von der „The Archive AG“ wegen Ansehens eines Streaming-Videos auf der Plattform www.redtube.com abgemahnt worden waren. Dem Antrag der „The Archive AG“ auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom hätte nicht entsprochen werden dürfen (Az. 209 O 188/13 u. a.).
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