Die Anlieger einer von einem privaten Erschließungsträger nicht zu Ende gebauten Anwohnerstraße haben keinen Anspruch gegen die Kommune auf Fertigstellung der zu ihrem Wohnanwesen führenden Straße. So entschied das VG Neustadt (Az. 4 K 388/13).
Recht
Die Anlieger einer von einem privaten Erschließungsträger nicht zu Ende gebauten Anwohnerstraße haben keinen Anspruch gegen die Kommune auf Fertigstellung der zu ihrem Wohnanwesen führenden Straße. So entschied das VG Neustadt (Az. 4 K 388/13).
Ein Polizeivollzugsbeamter kann nicht verlangen, dass ihm sein Dienstherr einen Telearbeitsplatz einrichtet. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 36 K 448.12).
Die Anbringung der Mobilfunkanlage ist eine bauliche Veränderung, die nach § 22 Abs. 1 i. V. m § 14 Nr. 1 WEG der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, da lt. BGH auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen besteht (Az. V ZR 48/13).
Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform beschlossen. Bei der Novelle geht es insbesondere darum, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen, die Kosten auf einem vertretbaren Niveau zu stabilisieren und gerecht zu verteilen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel haben zum Abschluss der Kabinettsklausur das Arbeitsprogramm der großen Koalition für dieses Jahr vorgestellt. U. a. wurden Eckpunkte des EEG beschlossen und ein Rentenpaket auf den parlamentarischen Weg gebracht.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird oder eine Entsendung ins Ausland vorliegt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer Entsendung ist, dass diese zuvor zeitlich begrenzt wurde. Ferner muss ein Beschäftigungsverhältnis zu dem entsendenden Arbeitgeber vor und nach der Entsendung bestehen. So das LSG Hessen (Az. L 3 U 167/11).
Am 1. Februar 2014 lösen einheitliche europäische Überweisungen und Lastschriften nationale Verfahren ab. Der deutsche SEPA-Rat empfiehlt Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen, die SEPA-Umstellung zeitnah abzuschließen.
Die EU-Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Lettland zu erheben, weil die Aufnahme und Ausübung des Notarberufs in Lettland ausschließlich lettischen Staatsbürgern vorbehalten ist.
Ansprüche auf Entschädigung bei Verstößen gegen§ 15 Abs. 2 AGG müssen gegen den Arbeitgeber gerichtet werden. Wird bei der Ausschreibung von Stellen ein Personalvermittler eingeschaltet, haftet dieser für solche Ansprüche nicht. So das BAG (Az. 8 AZR 118/13).
Der u. a. für die sog. Klauselkontrolle zuständige zweite Zivilsenat des OLG Stuttgart hat über AGB in Riester-Rentenverträgen entschieden, die sich mit der Frage der Kostenüberschussbeteiligung beschäftigen (Az. 2 U 57/13).
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