Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Dienst entbürokratisieren

Der Bundesrat setzt sich für Erleichterungen bei der Arbeitnehmerüberlassung durch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ein. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen.

 

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BGH zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf elektronischen Lernplattformen von Universitäten

Der BGH entschied, dass eine Universität den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12 % des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Rechtsinhaber der Universität keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat (Az. ZR 76/12).

 

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