Der Bundesrat setzt sich für Erleichterungen bei der Arbeitnehmerüberlassung durch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ein. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen.