Urteil im Reiseprozess wegen Kinderlärm rechtskräftig

Die Entscheidung des AG Hannover wegen Minderung einer Pauschalreise ist nach Rücknahme der Berufung rechtskräftig. Das Gericht hatte die Klage abgewiesen, da ein Anspruch unabhängig von der Frage, „ab welcher Intensität Geräuschemissionen von Kindern und Familien mit kleinen Kindern in einer auf Ruhe und dezentes Unterhaltungsprogramm ausgelegten Reiseanlage überhaupt einen Mangel begründen können“, durch Erfüllung erloschen sei (Az. 403 C 308/13).

 

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