Das VG Meiningen hat dem Eilantrag eines minderjährigen Schülers stattgegeben und den Freistaat Thüringen verpflichtet, ihn vorläufig in dem Gymnasium in Vacha zu unterrichten. Dass der Antragsteller auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sei, könne die Ablehnung der Integration nicht rechtfertigen (Az. 1 E 437/13).