Das VG Stuttgart erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwaltungsgebührensatzung enthaltenen Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro für eine verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle für rechtswidrig (Az. 5 K 2177/12).