Der Bundesrat hat das E-Government-Gesetz beschlossen. Es wird vorbehaltlich einiger Ausnahmen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Recht
Der Bundesrat hat das E-Government-Gesetz beschlossen. Es wird vorbehaltlich einiger Ausnahmen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Länder haben am 07.06.2013 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2013 zugestimmt.
Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung passierte am 07.06.2013 abschließend den Bundesrat.
Investmentfonds und ihre Verwalter kommen unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Der Bundesrat ließ das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz passieren.
Das BMJ informiert, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zugestimmt hat. Danach haben jetzt insolvente natürliche Personen die Möglichkeit, in Privatinsolvenzverfahren schon nach drei statt bisher sechs Jahren die Restschuldbefreiung zu erreichen und wirtschaftlich neu anfangen zu können.
Das BMJ hat zur abschließenden Beratung des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Stellung genommen.
Einem Angehörigen eines Presseorgans ist für eine – verdeckte – Recherche die Einsichtnahme in die vollständigen Handelsregisterakten einer Firma zu gestatten. Zum Schutz der Recherche kann es geboten sein, der betroffenen Firma das Akteneinsichtsgesuch nicht mitzuteilen. Das entschied das OLG Hamm (Az. 27 W 41/12).
Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter. Dazu gehören beispielweise ein neues Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich und Vereinfachungen bei der Eigenheimrente. Das hat der Bundesrat nun beschlossen.
Der BGH hat eine Entscheidung zum „Winterdienstvertrag“ getroffen und damit geklärt, ob es sich dabei um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt (Az. VII ZR 355/12).
Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 4 U 85/12).
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