Zweite Insolvenzrechtsreform passiert den Bundesrat

Das BMJ informiert, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zugestimmt hat. Danach haben jetzt insolvente natürliche Personen die Möglichkeit, in Privatinsolvenzverfahren schon nach drei statt bisher sechs Jahren die Restschuldbefreiung zu erreichen und wirtschaftlich neu anfangen zu können.

 

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