Weihnachtstassen, Becher, Grablichter, Christbaumkugeln, Schneemannfiguren dürfen an Sonn- und Feiertagen von einem Gartencenter nicht verkauft werden, weil sie kein Zubehör zu Blumen und Pflanzen sind. So das OLG Hamm (Az. 4 U 176/12).
Recht
Weihnachtstassen, Becher, Grablichter, Christbaumkugeln, Schneemannfiguren dürfen an Sonn- und Feiertagen von einem Gartencenter nicht verkauft werden, weil sie kein Zubehör zu Blumen und Pflanzen sind. So das OLG Hamm (Az. 4 U 176/12).
Laut BGH sind die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ unwirksam (Az. IV ZR 84/12, IV ZR 174/12).
Laut BGH ist ein Unterhaltsschuldner nicht befugt, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen (Az. XII ZB 192/11).
Das BMJ nimmt zur vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe zur Änderung des Aktiengesetzes bezüglich einer verstärkten Kontrolle bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung Stellung.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 den Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (Single Supervisory Mechanism (SSM)-Verordnung) beschlossen.
Die Aussage „Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Internetseite eines Rechtsanwalts ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, hinreichend erläutert wird. So hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 U 162/12).
Wählen Versicherte eine teurere als die von der Krankenkasse rechtmäßig bestimmte Vertragseinrichtung, können sie laut BSG weder volle noch teilweise Kostenerstattung beanspruchen (Az. B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).
Laut BGH besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft des ersten Fluges, wenn der verspätete Abflug dafür ursächlich war, dass die Reisenden den gebuchten Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten und infolgedessen ihr Endziel erst mit eintägiger Verspätung erreicht haben (Az. X ZR 127/11).
Die Telekom schränkt bei Neukunden den heimischen Internetanschluss für Vielsurfer ein – eine nach Einschätzung der Verbraucherzentrale unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom nun abgemahnt.
Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat sich im Vorfeld der im Mai stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz für ein Rücksenderecht für alle digitalen Güter ausgesprochen.
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