Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zugestimmt. Damit werden die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen in einem neuen Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz zusammengeführt.