Honoraranlageberatungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente angenommen. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können.

 

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